Nach fast einem Vierteljahrhundert (!!!) ohne grundlegende Änderungen haben Bundestag und Bundesrat als Gesetzgeber die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgesegnet, die nun zum Ende November 2022 in Kraft tritt.

Sie wurde an neue Behandlungsverfahren und Diagnostikmöglichkeiten angepasst, und in der Preisgestaltung an das veränderte Niveau angeglichen, zumindest teilweise. Die Preissteigerungen der letzten Jahre sind endlich aufgegriffen worden – nachdem Tierärzte über 20 Jahre ohne Gebührenerhöhungen arbeiten mußten.

Die Gebührenordnung ist gesetzlich verpflichtend für alle Tierärzte und Kliniken, hiervon sind keine Abweichungen erlaubt.

Hierbei sind allerdings die immensen Steigerungen dieses Jahres (Energie, Inflation) noch gar nicht berücksichtigt!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Infoblatt der Bundes-Tierärztekammer hier.